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1/2000

Schwerpunkt: Feministische Ansätze in den Internationalen Beziehungen

Uta Ruppert
Material, relational, global
Feministische Theorie und Praxis internationaler Politik

Wenn es eine gemeinsame Kontur des Feminsimus in den Internationalen Beziehungen gibt, dann läßt sie sich in der Trias der Attribute material, relational und global ausmachen. Darin bezieht sich das Merkmal material auf die für den Feminismus immer wieder zentrale Frage nach den Möglichkeiten zur politischen Gestaltung der Lebensverhältnisse von Frauen rund um den Globus. Das Kennzeichen relational beschreibt die feministische Verschiebung der Sichtweise Internationaler Beziehungen, weg von der vorrangigen Betrachtung des Inter-Nationalen, hin zur Betonung der Beziehungen und Verhältnisse, die internationale Politik konstiutieren. Die Eigenschaft global verweist auf das feministische Verständnis von internationaler Politik als Mehrebenenpolitik vielfältiger Akteure und Netzwerke. Hauptsächlich aus dem Gehalt der Attribute relational und global leitet sich die Forderung ab, die Anschlußmöglichkeiten des Feminismus an Konstruktivismus und neuere Regimeanalyse in den Internationalen Beziehungen genauer zu überprüfen.

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Christine Eifler
Militär, Gender und "Peacekeeping" - zu einem widersprüchlichen Verhältnis

Der vorliegende Beitrag befaßt sich mit der Frage nach dem Zusammenhang von militärischem Peacekeeping und Gender. Militär steht mit den internationalen Einsätzen zur Friedenssicherung vor neuen Aufgabenstellungen: Nicht mehr "Kampf" und "Sieg" stehen im Vordergrund, sondern Konfliktprävention, Kriegsbeendigung und Friedenserhaltung. Von diesem Sachverhalt ausgehend wird im Beitrag der Frage nachgegangen, welche kulturellen und organisationsgeprägten Wissensbestände für die neuen Aufgaben des Militärs zur Verfügung stehen. Am Zusammenhang von Militär und Geschlechterverhältnis wird die historisch gewachsene Beziehung von Männlichkeit und Militär erörtert. Die Diskurse über das Verhältnis von Frauen und Militär werden sowohl aus historischen Perspektive als auch an den aktuellen Fragestellungen nach der Einbeziehung von Frauen in die Streitkräfte skizziert. Der Beitrag schließt mit Überlegungen zur Bedeutung der geschlechterpolitischen Kultur der internationalen AkteurInnen für die Herstellung von Frieden.

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Hanne-Margret Birckenbach
Präventive Diplomatie und Geschlechterbeziehungen

Welchen Nutzen versprechen feministische Analysen zur internationalen Konfliktprävention? Die Untersuchung einer OSZE-Langzeitmission zeigt exemplarisch, in welcher Weise die bislang an konfrontativer Politik kritisierten Geschlechterstrukturen sich auch in kooperativen Politikansätzen reproduzieren. Davon zeugen die soziale Hierarchie und die Arbeitsteilung in der Mission sowie ihre Anerkennungsprobleme. Die Kenntnis und Reflektion der Gender-Dimension präventiver Diplomatie erleichtert die Präzision dessen, was es heißt, kooperative Politikansätze krisenfester zu machen.

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Jutta Brandewiede
Zur gesellschaftlichen Anerkennung des Vergewaltigungstraumas in der BRD

Wissenschaftliche Ergebnisse der Folter- und Traumaforschung betonen die Bedeutung der gesellschaftlichen Anerkennung erlittenener Traumata für die Heilung der durch menschliche Gewalt schwerverletzten Menschen (z.B. durch entsprechende Gerichtsurteile, Wiedergutmachungszahlungen, Übernahme der therapeutischen Kosten etc.), sowie für den sozialen Prozeß, in dem sich Gesellschaft der in ihr vorhandenen Gewalttätigkeit stellt. Seit Frauen aus den Kriegsgebieten im ehemaligen Jugoslawien das Schweigen über die von ihnen erlittenen Erfahrungen sexualisierter Gewalt und Folter öffentlich machten, scheint das von ihnen erlebte Trauma und die daraus resultierenden Folgen, gesellschaftlich und moralisch als Unrecht und Verbrechen, das speziell an Frauen von Männern begangen wird, anerkannt zu sein. Jedoch bleibt dabei der Blick zentriert auf den bösen, fremden Feind, der Frauen schändet. Diese Perspektive weist eine aufdringliche Parallele zum Mythos des vom fremden Vergewaltiger im öffentlichen Diskurs hierzulande auf: Ein Mythos, mit dem das Recht auf Unverletzlichkeit der sexuellen Integrität und damit auch der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen immer noch gesellschaftlich in Frage gestellt wird; ein Mythos, mit dessen Hilfe über das Leiden und Erleben der Frauen hinweggesehen werden kann, die von Tätern vergewaltigt wurden, die ihre Freunde, Verwandte, Bekannte waren. Der juristische Diskurs über sexualisierte Gewalt ist dabei als Intervention zu verstehen, die nicht nur den oder die wegen Vergewaltigung angeklagten mutmaßlichen Täter betrifft, ihn freispricht oder verurteilt, sondern immer auch die schwer traumatisierte "Opferzeugin" erreicht und die ihr widerfahrene Verletzung beurteilt. In der juristischen Auseinandersetzung mit Vergewaltigung im Strafprozeß wird die gesellschaftliche Reaktion auf Frauen, die vergewaltigt wurden, besonders deutlich. Denn die juristische Seite der Traumatisierung vergewaltigter Frauen berührt dabei immer Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen respektive den Grad an Gewalttätigkeit, den die Strukturen dieses Machtverhältnisses auszeichnen. Richterinnen und Richtern in der BRD wird im Verfahren bei "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung" die Klärung in einem Konflikt über Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern abverlangt, dessen Existenz noch immer politisch strittig, dessen Bedeutung gesellschaftlich umstritten ist und in dem vielfach Versöhnung bereits vor der gesellschaftspolitischen "Würdigung" des Konflikts verlangt wird. "Gerechte", rechtmäßige Urteile, die die Verletzung der leiblich-seelischen Integrität von Frauen auch juristisch als Verbrechen werten, können nur Gesellschaften zulassen, in denen die Unverletzlichkeit der Person und damit auch die sexuelle Integrität von Frauen als unumstößliches FrauenMenschenrecht anerkannt ist. Solange eine starke politische FrauenMenschenrechtsbewegung fehlt, die die Isolation der von sexualisierter Gewalt traumatisierten Frauen von der Gesellschaft aufheben könnte, sind Urteile, die (schwere) Verletzungen der sexuellen Integrität und der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen als Unrecht und Verbrechen anerkennen, ebensowenig zu erwarten wie effektive und finanziell abgesicherte Hilfsangebote für vergewaltigte Frauen oder gar ein Ende der Gewalt.

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Navanethem Pillay
Violence Against Women - State Sponsored Violence

Der Beitrag wurde von Navanethem Pillay im Oktober 1999 in Wien auf dem "Judicial Colloquium on the Application of International Human Rights Law at the Domestic Level" vorgetragen. Dieses Colloquium ist anlässlich des 20. Jahrestages der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau und des 10. Jahrestages des Übereinkommens über die Rechte des Kindes von der United Nations Division for the Advancement of Women organisiert worden. Auf dieser Konferenz, zu der etwa 100 Richterinnen und Richter aus der ganzen Welt nach Wien gekommen waren, ging es um die Frage, wie insbesondere diese beiden internationalen Konventionen in nationaler Rechtsprechung umgesetzt werden können. Es geht in diesem Beitrag um die Entwicklung des Völkerrechts insbesondere im Bezug auf die Möglichkeit, staatliche oder vom Staat unterstützte Gewalt gegen Frauen zu ahnden. Pillay beschreibt, wie das völkerrechtliche Prinzip der Staatssouveränität in den Nürnberger Prozessen zum ersten Mal entkräftet wurde, damit auch Individuen für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord zur Rechenschaft gezogen werden können. Die Entwicklung von Frauenrechtsnormen im internationalen Menschenrechtsdiskurs in den letzten drei Jahrzehnten hat dazu geführt, daß vor den Internationalen Strafgerichtshöfen für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und für Rwanda (ICTR) zum ersten Mal staatliche oder vom Staat unterstützte Gewalt gegen Frauen als Kriegsverbrechen verurteilt werden konnten. An einem konkreten Fall des ICTR erläutert Pillay die besonderen Bedingungen dieser Form der Rechtsprechung. In Abwägung der Stärken und Schwächen der beiden Tribunale plädiert sie dringend für die Einrichtung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofes.

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Marianne Braig
Romantisierung des Sozialen und Globalisierung

Brasilianisierung oder auch Lateinamerikanisierung gilt als Synonym für ausgeprägte soziale Ungleichheit und gesellschaftliche Desintegration im Zuge der Globalisierung. Der Artikel geht der Frage nach, inwieweit diese Tendenzen eine Vernichtung der Felder des Sozialen - mit Pierre Bourdieu verstanden als Umverteilungsstrukturen zugunsten sozial Schwächerer - bedeutet, oder inwieweit sich dabei neue Felder des Sozialen konstituieren. Dazu werden zunächst die Voraussetzungen von Feldern des Sozialen innerhalb nationaler Kontexte beleuchtet; insbesondere wird hier die Ordnung der Geschlechter als Voraussetzung von Marktbeziehungen und Standortkonkurrenz thematisiert, ohne die die notwendige Einbettung der Marktökonomie nicht gelänge. Der Artikel befaßt sich anschließend in kritischer Perspektive mit der Suche und dem (Er)Finden neuer sozialer Felder, und setzt sich inbesondere mit der Frage auseinander, ob diese mehr sind als eine Romantisierung vergangener oder exotischer Solidarbeziehungen.

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Birgit Weiss
Weltbilder. Die geographische Konstruktion des Inter-Nationalen

Der Beitrag möchte das Welt-Bild und die räumliche Basis der Internationalen Beziehungen (IB) hinterfragen sowie alternative Perspektiven der Weltsicht andeuten und Fragestellungen, die in den IB bislang unberücksichtigt blieben, in die feministische (Kritik der) IB einbringen. Konkret werden dabei im ersten Teil des Aufsatzes die geographische Konstruktion des Inter-Nationalen aus der Sicht der IB analysiert und der Bezug zwischen Geographie und Macht beleuchtet. Die im zweiten Teil dargestellte Diskussion um feministische und kritische Geographie und den theoretisch-feministischen Ansatz der "politics of location" soll einerseits auf den Zusammenhang zwischen Gender und Raum hinweisen, andererseits einen Impuls für feministische Auseinandersetzung mit den IB abseits des Mainstreams der Debatte geben.

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