1/2003
Schwerpunkt: Familienpolitik = Frauenpolitik?
|
 |
|
Astrid Vornmoor
Genderkonstruktionen in Leitbildern (west)deutscher Familienpolitik von der Nachkriegszeit bis in die Gegenwart
Die deutsche Familienpolitik von der Nachkriegszeit bis in die Gegenwart ist durch spezifische soziokulturelle Leitbilder von Familie geprägt, die ihren Ausgangspunkt in einer binären Geschlechterdifferenz setzt und davon ausgehend spezifische Leitbilder von Männern und Frauen produziert und reproduziert, die mit einem nicht oder nur unzureichend reflektierten Bias geschlechterbezogener Arbeitsteilung verknüpft ist. Insofern wird, wenn von `der´ Familie gesprochen wird, in den 1950er und 60er Jahren der Leitbild- Typus der bürgerlichen ehebasierten Hausfrauenehe mit dem männlichen Familienernährer und der weiblichen Hausfrau und Mutter gemeint; seit den 1970er Jahren zunehmend die Teilzeit-erwerbstätige Mutter mit dominierenden bürgerlichen Familienleitbildern vereinbart. In dem Beitrag werden weiter rückläufige Bewegungen einer "neuen Mütterlichkeit" in den 80er Jahren skizziert sowie die Einflußnahme der deutschen Vereinigung auf familienpolitische Leitbilder in den 90er Jahren insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit nachvollzogen.
[zurück]
|
 |
|
Iris Nowak
Familie und Solidarität
n den Artikel wird exemplarisch herausgearbeitet, in welcher Weise in aktuellen soziologischen Konzepten sowie in politischen Entwürfen der "Politik des Dritten Wegs" (Anthony Giddens) Veränderungen von Familie im Zusammenhang gedacht werden mit einer zunehmenden effizienz- und marktorientierten Regulierung von Gesellschaft. In unterschiedlichen Formen verzichten die verschiedenen Ansätze auf die Diskussion der Frage, in welchen neuen Formen die Verantwortung für die ehemals in Familie aufgehobenen Tätigkeiten der individuellen Reproduktion gesellschaftlich organisiert werden könnte. Der Artikel endet mit der kritischen Frage, ob es von feministischer Seite eine sinnvolle Reaktion hierauf ist, die "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" zu fordern. Eine auf diese Zielsetzung konzentrierte Politik verstellt möglicherweise den Blick darauf, wie grundlegend heute vorherrschende Formen von "Familie" und "Beruf" in Frage gestellt werden müssen, um die Entwicklung einer geschlechtergerechten Gesellschaft voranzubringen.
[zurück]
|
 |
|
Sabine Berghahn
Ehegrundrecht versus Gleichberechtigung?
- Tendenzen der steuerlichen Verfassungsrechtsprechung zu Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz
Der Beitrag geht der Frage nach, ob wünschenswerte Reformen, wie z.B. die Abschaffung des steuerlichen Ehegattensplittings, berechtigtermaßen durch bedeutsame Verfassungsargumente aufgrund von Art. 6 GG blockiert werden könnten. Dabei wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting und verwandten Materien analysiert.
Welche Vorgaben macht also das Grundgesetz in Art. 6 Abs. 1 für die Geschlechter-, Familien- und Gesellschaftspolitik? Ist hier eine Art normativer Antagonismus festzumachen zwischen dem Grundrecht der Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf der einen Seite und dem "besonderen Schutze" für Ehe und Familie auf der anderen?
Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lässt sich zum einen das Gebot entnehmen, dass der Staat sich aus der Entscheidungsfindung über die eheliche Arbeitsteilung herauszuhalten habe (Eheleitbildneutralität). Zum anderen hat die Rechtsprechung immer wieder das Verbot abgeleitet, die Ehe gegenüber der Nicht-Ehe, d.h. nichtehelichen (heterosexuellen) Zweierbeziehung, zu benachteiligen.
Bei der Analyse der für die Ehegattenbesteuerung relevanten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den fünfziger und achtziger Jahren zeigt sich, dass das Gericht jeweils auf Unzulänglichkeiten der damaligen Gesetzeslage reagiert und dabei das Ehegattensplitting propagiert bzw. bestätigt hat, die Aussagen jedoch heute nicht als zwingende Festschreibung dieses die Eheleute vergemeinschaftenden Besteuerungsmodells interpretiert werden können. Im Gegenteil, versteht man das Gebot der Leitbildneutralität in einem egalitätsförderlichen Sinne, so sprechen gravierende Verfassungsargumente gegen das Splitting und für eine konsequent individualisierte Besteuerung. Es zeigen sich ferner gewisse normative Widersprüche zwischen der Entscheidung des Ersten Senats von 1982 bezüglich der Besteuerung allein erziehender Elternteile und den so genannten steuerlichen Familienurteilen des Zweiten Senats von 1998; letztere enthalten neben lobenswerten Elementen eine problematische Retraditionalisierungstendenz und Bestätigung der Vorrangstellung der Ehe.
[zurück]
|
 |
|
Irene Dingeldey, Silke Reuter
Arbeitsmarktintegration von Müttern als Ziel der Familienpolitik:
Zunehmende Arbeitsmarktsegmentation in Frankreich und Großbritannien
Frankreich gilt als beispielhaft für eine explizite, kohärente und institutionalisierte Familienpolitik mit hohem Zentralisierungsgrad. Demgegenüber steht der britische Wohlfahrtsstaat mit einem traditionell gering entwickelten familienpolitischen Interventionsinstrumentarium, das primär auf Armutsbekämpfung abzielte. Aufgrund der Reformen in den 90er Jahren zeichnen sich jedoch Gemeinsamkeiten ab: Einerseits zeigt sich eine zunehmende Verflechtung von Arbeitsmarkt- und Familienpolitik mit dem Ziel der Erwerbsintegration von Müttern. Andererseits deutet sich dadurch, trotz fortbestehender Unterschiede bei den Instrumenten, in beiden Ländern eine zunehmende Dualität der Geschlechtermodelle an. Für gering qualifizierte Frauen wird sich aufgrund der prekären Arbeitsmarktintegration die Abhängigkeit vom Ernährer bzw. von staatlichen Transferleistungen nicht wirklich auflösen. Das individualisierte Modell bzw. das stärker auf einer gleichberechtigten Erwerbsintegration basierende Zwei-Verdiener-Modell wird dagegen Familien bzw. gut qualifizierten Frauen vorbehalten sein, die sich marktförmig organisierte Kinderbetreuungsangebote leisten können.
[zurück]
|
 |
|
Barbara Thiessen
Arbeitsplatz Privathaushalt:
Feministische Erkundungen
Die Frauenbewegungen der 1970er Jahre haben mit dem bekannten Slogan "Das Private ist politisch" eine grundlegende Struktur moderner Gesellschaften aufgegriffen und kritisch gewendet, indem sie das Private zum Gegenstand öffentlicher Debatten machten. Neben den Themen Gewalt und Sexualität sowie politischer Partizipation ist dabei die Analyse geschlechtlicher Arbeitsteilung zu einem wesentlichen Thema geworden. Zentraler Angelpunkt feministischer Kritik ist es, die Trennung von Öffentlichkeit und Privatheit als Antrieb und gleichzeitigen Widerspruch der Moderne zu charakterisieren. Die private Haushaltsarbeit ist hinsichtlich der geschlechtshierarchischen Arbeitsteilung in neuer Weise wissenschaftlich in den Blick gerückt.
Die zunehmende Erwerbsintegration von Frauen führt gegenwärtig zu Engpässen in der alltäglichen privaten Versorgung, eine partnerschaftliche Aufteilung der Haushaltsarbeit lässt sich empirisch kaum nachweisen. Da auch wohlfahrtsstaatliche Modelle nicht zur Verfügung stehen, kommt es zunehmend zu einer Umverteilung der Alltagsarbeit zwischen Frauen entlang schicht- und ethnizitätsbezogener Kriterien: Die bezahlte Arbeit findet vor allem im städtischen Mittelschichthaushalt statt und wird überwiegend von Migrantinnen übernommen. Dies ist keineswegs ein typisch deutsches Phänomen. Domestic worker sind in den reichen Dienstleistungsgesellschaften dieser Welt zunehmend gefragt. Bezahlte Haushaltsarbeit stabilisiert dual- career families und fördert weltweite Wanderungsbewegungen. Überall dort, wo die Einkommensschere auseinander geht entwickelt sich eine Nachfrage nach Haushaltshilfen, Kinderbetreuerinnen und Au-Pairs. Der Privathaushalt als internationaler Arbeitsplatz wird zum Pull-Faktor einer zunehmend feminisierten weltweiten Migration. Die Globalisierung ist aus der Perspektive des Privathaushalts neu zu fassen.
Der Beitrag fokussiert die bezahlte Arbeit im Privaten als Arbeitsverhältnisse zwischen Frauen sowie hinsichtlich von Globalisierungstendenzen. In einem zweiten Teil werden die aktuellen beschäftigungspolitischen Debatten zum Arbeitsplatz Privathaushalt insbesondere hinsichtlich ihrer frauen- und familienpolitischen Wirkungen kritisch reflektiert. Schließlich wird die Neujustierung von öffentlicher und privater Sphäre als Rekurs auf feministische Theorien diskutiert.
[zurück]
|
 |
|
Arlie R. Hochschild
Love and Gold
Dieser Artikel problematisiert die Migration von Frauen aus Entwicklungsländern, die als Kinder- und Hausmädchen in industrialisierten Ländern arbeiten. Er zeigt auf, dass diese Frauen oft ihre eigene Familie in ihrem Herkunftsland zurücklassen mussten und somit ein "care drain" entsteht: die Fürsorge für Kinder wird aus dem Herkunftsland abgezogen und in der sozialen Hierarchie in beiden Ländern immer weiter hinuntergereicht. Hierunter leiden sowohl die Kindermädchen, die über Jahre von ihren Familien getrennt leben wie auch deren Kinder. Als Gründe für die Migration diskutiert Hochschild die zunehmende internationale Ungleichheit in den Ländern. Sie fragt weiterhin, ob "Liebe" als eine Ressource konzeptualisiert werden kann, die im Rahmen der Globalisierung von den Industrieländern ausgebeutet wird. Es wird gezeigt, dass die Zuneigung und "emotionale Arbeit" der Hausmädchen in den Ländern entsteht, in denen sie arbeiten, von ihren ArbeitgeberInnen angesichts von Vorurteilen über eine liebevolle Familienkultur in der "Dritten Welt" jedoch als "natürlich" konstruiert wird. Schließlich überlegt die Autorin, wie diese negativen Folgen der Globalisierung für die Migrantinnen abgemildert werden könnten.
[zurück]
|
 |
|
Antke Engel
Sandkastenträume
- Queer/feministische Gedanken zu Verwandtschaft und Familie
Wie kann von lesbischwuler und transgender Seite bzw. aus queer/feministischer Perspektive in Familienpolitik eingegriffen werden, ohne spezielle Minderheitenrechte zu fordern? Wie ist es vielmehr möglich, die heteronormative Verfasstheit von Familie als solche zum Problem zu erheben und auf die Bühne politischer Veränderung zu zitieren? Knut, Kuno, Karla und Klaus machen mit Strategien der Denaturalisierung von Verwandtschaftsbezügen vertraut. Die feministische Rechtstheoretikerin Drucilla Cornell stellt die alltagspraktischen Ideen auf eine rechtsphilosophische Grundlage. Die Herausforderung besteht darin, Familien als Orte und Produktionsstätten asymmetrischer Beziehungen zu reflektieren und zu problematisieren. Wie können asymmetrische Beziehungen, z.B. zwischen Erwachsenen und Kindern oder Care-Beziehungen unter Erwachsenen so organisiert werden, dass sie nicht in Abhängigkeiten oder Gewalt münden, sondern für alle Beteiligten ermächtigend sind? Wie können Hierarchien, die sich aus unbezahlter Reproduktionsarbeit, ökonomischer Abhängigkeit und mangelnder öffentlicher Kinderversorgung ergeben, angefochten werden? Wie sind Diskriminierungen abzubauen, die mit der Heterosexualisierung von Familien, dem Ausschluss von Lesben, Schwulen und Transgenders aus Adoptions- und Sorgerechten und der Entwertung sozialer Elternschaft einhergehen? Die Auseinandersetzung mit diesen Fragen macht deutlich, dass "Regenbogenfamilien" zwar allzu leicht, aber keineswegs notwendig den Wertehorizont und die Praxen der bürgerlichen Kleinfamilie reproduzieren.
[zurück]
|
 |